Quelle:https://images.pexels.com/photos/3936421/pexels-photo-3936421.jpeg?cs=srgb&dl=pexels-miguel-%C3%A1-padri%C3%B1%C3%A1n-3936421.jpg&fm=jpg
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetz gilt seit gestern 20.03.2022 keine Testpflicht für
Die FFP2-Maskenpflicht und das Abstandsgebot bleiben vorerst bis zum 02.04.2022 bestehen.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Praxisteam Dr. Lindner
ACHTUNG: Seit 8.11. gilt wieder FFP2 Maskenpflicht!
Liebe Patientinnen und Patienten,
trotz der deutlichen Besserung der Infektionslage bleibt es bis auf weiteres bei den bereits bekannten Schutzmaßnahmen gegen Covid-19.
Wir bitten weiterhin um telefonisch Terminvereinbarung, damit wir zu Ihrem Schutz und um die Abstandsregelungen einhalten zu können, den zeitlichen Abstand der Behanndlungen planen können.
So können wir für Sie die Zeit im Wartezimmer optimaler gestalten.
Bei der Terminvergabe teilen Sie uns bitte mit, ob Sie :
In der Praxis:
Für die Wochenenden gilt der normale zahnärztliche Notdienst - die diensthabende Praxis finden Sie auf unserer Homepage unter Notdienst oder unter www.notdienst-zahn.de
Falls Sie noch Frage an uns haben melden Sie sich einfach bei uns.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam Dr. Lindner
Quelle:KVB Deutschland
Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern vom 29.4.2020
Hohe Hygienestandards schaffen Sicherheit für die Patienten
München, 29. April 2020 – Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) sehen keine Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen
notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben. Nachdem seit dem 27. April der Unterricht an den bayerischen Schulen teilweise wiederaufgenommen wurde, und die Staatsregierung heute weitere
Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen hat, sollten die Patientinnen und Patienten nun auch wieder verstärkt an ihre Mundgesundheit denken.
Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert. Deshalb sollten nun alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und
Prophylaxe-Maßnahmen wieder durchgeführt werden. Die beiden Körperschaften verweisen darauf, dass bei einer zahnärztlichen Behandlung aus folgenden Gründen kein erhöhtes Infektionsrisiko
besteht:
Ende März hatten die beiden Körperschaften empfohlen, nur nicht aufschiebbare Behandlungen durchzuführen, um die Zahl der Sozialkontakte zu reduzieren. Nachdem nun der Einzelhandel und viele Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen dürfen, kann diese Empfehlung aufgehoben werden.
Für Rückfragen:
Leo Hofmeier
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Geschäftsbereich Kommunikation und Politik
Telefon: 089 72401-184
Fax: 089 72401-276
E-Mail: l.hofmeier@kzvb.de
www.kzvb.de, www.facebook.com/KZVBayerns
Isolde Kohl
Bayerische Landeszahnärztekammer
Geschäftsbereich Kommunikation
Telefon: 089 230211-104
Fax: 089 230211-108
E-Mail: presse(at)blzk.de
www.blzk.de
Terminvereinbarung:
Tel: 09131 207477
Mo: 8:15 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Di: 8:00 bis 12:00 Uhr
Mi: 8:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Do: 8:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 8:00 bis 12:00 Uhr
kontakt@praxis-lindner.com
Weitere Termine nach Vereinbarung möglich -bitte sprechen Sie uns an!
Corona Virus
Liebe Patientinnen/en,
aufgrund des Corona Virus gibt es beim Zahnarztbesuch einige Dinge zu beachten.
Bitte folgen Sie dem Button unten für genaue Informationen!
ACHTUNG: Abstandsgebot und FFP2 Maskenpflicht gelten vorerst weiter!